Datenschutzinformation zu apoprüfung
Fassung: 9 · Stand: 25.09.2026
Diese Information erläutert, wie personenbezogene Daten bei der Nutzung von apoprüfung verarbeitet werden. Sie ist eine Information nach Art. 13 und 14 DSGVO. Sie ist weder eine Einwilligung noch eine Vertragsbedingung.
§ 1 Verantwortlicher
GSWE GmbH, Lange Straße 60, 17489 Greifswald, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stralsund unter HRB 21220, vertreten durch die Geschäftsführer Dan Grünzig und Dennis Schäfers, Telefon +49 3834 775 073-0, E-Mail info@gswe.de. Datenschutzkontakt: datenschutz@gswe.de.
§ 2 Doppelte Rolle
Die GSWE GmbH ist Verantwortliche für die Daten, die sie zur Begründung, Durchführung und Abrechnung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden sowie zum sicheren Betrieb der Plattform verarbeitet, insbesondere Registrierungs-, Konto-, Abrechnungs-, Kommunikations- und Sicherheitsdaten.
Für die Verarbeitung der betrieblichen Daten, die ein Kunde in apoprüfung einbringt oder abrufen lässt, handelt die GSWE GmbH als Auftragsverarbeiterin des jeweiligen Kunden. Hierfür gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag des jeweiligen Unternehmens mit seinen Ergänzungen.
§ 3 Kategorien verarbeiteter Daten
- Stammdaten von Benutzern und Unternehmen,
- Benutzer-, Rollen- und Berechtigungsdaten,
- Erlaubnis- und Nachweisdaten, etwa Betriebserlaubnis, Großhandelserlaubnis, Betriebsstättennummer,
- Geschäfts- und Transaktionsdaten, insbesondere Beleg-, Rechnungs-, Gutschrifts-, Bestell-, Artikel-, PZN-, Mengen-, Preis-, Rabatt- und Konditionsdaten,
- Verbindungs- und Kundennummerndaten zu verbundenen Unternehmen,
- Zugangsdaten zu Portalen und Schnittstellen Dritter in verschlüsselter Form,
- Abrechnungs- und Zahlungsdaten, insbesondere Betrag, Währung, Rechnungs- und Abonnementreferenz, Zahlungsstatus, zahlende Kontaktperson, Token und maskierte Kartenmerkmale,
- für Mollie bestimmte pseudonyme Kundenzuordnung, Zahlungs- und Mandatsreferenzen, Betrag und Währung sowie Rechnungs- und interne Zahlungsreferenzen; bei der Karteneinrichtung außerdem ein von Mollie erzeugter Kartentoken und die technische Rücksprungadresse,
- Kommunikationsdaten,
- technische Protokoll-, Zugriffs- und Sicherheitsdaten.
Die Anwendung setzt ein technisch erforderliches Sitzungs-Cookie für Anmeldung, Zugriffsschutz und Formularsicherheit. Es wird nicht für Werbung oder nutzerübergreifendes Tracking verwendet und endet mit der Sitzung beziehungsweise nach der technisch festgelegten Höchstdauer. In den eingebundenen Zahlungsfeldern von Mollie können technisch erforderliche Zahlungs-, Sicherheits- und Betrugsprüfungs-Cookies oder vergleichbare Speichertechniken von Mollie eingesetzt werden; hierfür gelten die Datenschutzhinweise von Mollie.
Die Kartenangaben gibt der Zahlende unmittelbar in die von Mollie bereitgestellten Zahlungsfelder ein. Im Zahlungsablauf kann Mollie insbesondere auch IP-Adresse, Browser- und Geräteinformationen verarbeiten. Für diesen Zahlungsbereich gelten zusätzlich die Datenschutzhinweise von Mollie unter https://www.mollie.com/de/legal/privacy.
apoprüfung erhält Zahlungs- und Mandatsstatus sowie maskierte Kartenmerkmale, insbesondere Kartenmarke, letzte vier Ziffern und Karteninhaber, und ordnet sie dem jeweiligen Abonnement und der Rechnung zu. Vollständige Kartennummern und Kartenprüfnummern werden bei apoprüfung nicht gespeichert. Betriebliche Einkaufsbelege, Arzneimittelpositionen und Portalzugangsdaten werden im Zahlungsablauf nicht an Mollie übermittelt. Eine Kunden-E-Mail-Adresse wird durch die derzeitige serverseitige Mollie-Anbindung nicht übermittelt; die Rechnung wird von apoprüfung versendet.
Gegenstand der Verarbeitung sind damit ausschließlich betriebswirtschaftliche Daten von Unternehmen sowie die Kontakt- und Berechtigungsdaten der für sie handelnden Personen. Verschreibungspflichtige Positionen werden allein als Warengruppenmerkmal einer Belegzeile verarbeitet, ohne Bezug zu einer Person, für die das Arzneimittel bestimmt war.
Patientendaten und besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO sind nicht für apoprüfung bestimmt und dürfen nicht in Freitextfeldern, Dokumenten oder sonstigen Eingaben hinterlegt werden.
§ 4 Zwecke und Rechtsgrundlagen
- Vertragsanbahnung und Vertragsdurchführung gegenüber natürlichen Vertragspartnern: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO,
- Betreuung von Ansprechpartnern, Beschäftigten und Vertretern juristischer Personen, Vertragsverwaltung und Abrechnung: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; berechtigtes Interesse ist die Anbahnung und Durchführung des B2B-Vertrags,
- Verarbeitung betrieblicher Daten im Auftrag: auf dokumentierte Weisung und Grundlage des Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO; die Rechtsgrundlage gegenüber den betroffenen Personen bestimmt der jeweilige Kunde als Verantwortlicher,
- Erfüllung rechtlicher Pflichten, insbesondere handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten: Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO,
- Sicherheit, Missbrauchsabwehr, Rechtsverteidigung, Nachweisführung und bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Plattform: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO,
- Anonymisierung für plattforminterne Statistik, Produktverbesserung, Forschung, Benchmarking und Marktanalyse sowie Bereitstellung an berechtigte apoprüfung-Nutzer: je nach Ausgangsverarbeitung Vertragserfüllung beziehungsweise Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; nach wirksamer Anonymisierung findet die DSGVO auf die anonymen Informationen keine Anwendung,
- Einwilligung nur dort, wo apoprüfung ausdrücklich eine datenschutzrechtliche Einwilligung einholt: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.
§ 5 Empfänger
Empfänger sind:
- Hetzner Online GmbH, Gunzenhausen, Deutschland — Hosting, Datenbank, Dateispeicherung, Datensicherung und E-Mail-Versand als Auftragsverarbeiterin,
- Mollie B.V., Niederlande — Zahlungsabwicklung sowie damit verbundene gesetzliche und sicherheitsbezogene Zwecke in eigener datenschutzrechtlicher Verantwortlichkeit; Informationen unter https://www.mollie.com/de/legal/privacy,
- nur im Rahmen einer vom Kunden angelegten und von der Gegenseite angenommenen Verbindung und nur in deren Freigabeumfang: die jeweils verbundenen Unternehmen.
Eine Übermittlung an Behörden erfolgt nur bei gesetzlicher Verpflichtung. Beauftragt der Kunde außerhalb der Plattform eigene Dienstleister und übermittelt ihnen Daten, sind diese keine Empfänger der GSWE GmbH; für diese Offenlegung ist der Kunde verantwortlich. Erfolgt der Zugriff über eine Plattformverbindung, gelten deren Freigabeumfang und die zugehörige Auftragsverarbeitungsvereinbarung. In den betrieblichen Auswertungen von apoprüfung werden derzeit keine Analyse-, Tracking- oder Werbedienste Dritter eingesetzt. Die eigenverantwortliche Zahlungsabwicklung durch Mollie ist hiervon getrennt.
§ 6 Drittlandübermittlung
Die eigentliche Plattform und ihre betrieblichen Kundendaten werden nach dem derzeitigen Betriebskonzept in Deutschland beziehungsweise im Europäischen Wirtschaftsraum gehostet. Bei der Zahlungsabwicklung können nach den Angaben von Mollie beteiligte Stellen Daten auch außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums verarbeiten. Mollie beschreibt die für seine Übermittlungen verwendeten Mechanismen, unter anderem EU-Standardvertragsklauseln, in seiner Datenschutzinformation unter https://www.mollie.com/de/legal/privacy. Für Übermittlungen in unserer Verantwortlichkeit gelten die Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO.
§ 7 Speicherdauer
Konto-, Vertrags- und Kommunikationsdaten werden für die Dauer des Vertrags und anschließend bis zum Ablauf einschlägiger Verjährungsfristen gespeichert. Rechnungen, Buchungs- und Zahlungsnachweise werden entsprechend den handels- und steuerrechtlichen Fristen aufbewahrt. Sicherheitsprotokolle werden nur so lange gespeichert, wie dies für Betrieb, Missbrauchsabwehr und Rechtsverteidigung erforderlich ist. Hinterlegte Zugangsdaten zu Portalen und Schnittstellen werden gelöscht, sobald die zugehörige Funktion oder Verbindung beendet wird. Betriebliche Auftragsdaten werden nach Vertragsende entsprechend § 13 des Auftragsverarbeitungsvertrags gelöscht oder zurückgegeben. Mollie bestimmt die Aufbewahrung der in eigener Verantwortlichkeit verarbeiteten Zahlungsdaten nach den hierfür geltenden Zwecken und gesetzlichen Pflichten. Einzelheiten enthält die Datenschutzinformation von Mollie.
§ 8 Datenerhebung bei Dritten
Daten stammen von der betroffenen Person, ihrem Arbeitgeber oder dem von ihr vertretenen Unternehmen, aus vom Kunden eingerichteten Plattformverbindungen, aus Portalen und Schnittstellen verbundener Unternehmen sowie bei Zahlungen von Mollie. Werden betriebliche Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben, obliegt es dem jeweiligen Kunden als Verantwortlichem zu prüfen, ob und wie er die betroffene Person nach Art. 14 DSGVO informiert.
§ 9 Automatisierte Entscheidungen
apoprüfung trifft automatisierte Plausibilitäts-, Vollständigkeits- und Berechtigungs- bewertungen, etwa zur Vollständigkeit von Dokumenten, zur Präqualifizierung einer Verbindung oder zur Zugriffskontrolle. Eine ausschließlich automatisierte Entscheidung im Sinne des Art. 22 Abs. 1 DSGVO, die einer betroffenen Person gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt, findet nicht statt.
§ 10 Rechte der betroffenen Personen
Betroffene Personen haben das Recht auf Auskunft (Art. 15), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18), Datenübertragbarkeit (Art. 20) sowie ein Widerspruchsrecht gegen Verarbeitungen auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (Art. 21). Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Unbeschadet anderer Rechtsbehelfe besteht nach Art. 77 DSGVO ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde, insbesondere am Ort des gewöhnlichen Aufenthalts, am Arbeitsplatz oder am Ort des mutmaßlichen Verstoßes. Für den Anbieter zuständig ist der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern, Werderstraße 74a, 19055 Schwerin, https://www.datenschutz-mv.de.
Betrifft ein Anliegen Daten, die im Auftrag eines Kunden verarbeitet werden, leitet die GSWE GmbH das Anliegen an den jeweiligen Kunden als Verantwortlichen weiter und unterstützt ihn bei der Beantwortung.
§ 11 Erforderlichkeit der Bereitstellung
Die Bereitstellung der Registrierungs- und Unternehmensdaten ist für den Vertragsschluss und die Nutzung von apoprüfung erforderlich. Ohne diese Daten kann der Zugang nicht bereitgestellt werden.
§ 12 Nachfolgegesellschaft
Geht der Betrieb von apoprüfung auf eine Nachfolgegesellschaft über, wird diese Verantwortliche oder Auftragsverarbeiterin. Die Nachfolgegesellschaft ist mindestens an denselben Datenschutz-, Vertraulichkeits- und Auftragsverarbeitungsstandard gebunden. Kunden werden vorab in Textform informiert.
§ 13 Änderungen dieser Information
Diese Information wird angepasst, wenn sich Verarbeitungsvorgänge, Rechtsgrundlagen, Empfänger, Dienstleister, technische Funktionen oder gesetzliche Anforderungen ändern.